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Warum soll ich Ehegattenmitglied im Verein werden ? Was habe ich davon ? Diese Fragen werden immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich immer wieder dieselbe.„ Der Artikel 3 des GG sagt unter Punkt 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Das gilt auch für das Kleingarten- und Vereinswesen.Wenn wirklich Interesse an dem Verein besteht, sollte auch interessieren, was im Verein passiert. Als Vereinsmitglied hat jeder Anspruch auf Information und Beratung, man kann sich als stimmberechtigtes Mitglied in den Mitgliederversammlungen Gehör verschaffen und eigene Gedanken einbringen. Bei Wahlen und Beschlussfassungen besteht die Möglichkeit der Einflussnahme und bestimmt die Richtung mit, in welche Richtung sich der Verein bewegen soll. Aktives und passives Wahlrecht, d.h. jeder kann wählen und auch gewählt werden. Als gewähltes Vorstandsmitglied kann man direkt auf das Vereinsgeschehen Einfluss nehmen. Das ist in der heutigen Zeit, in der ehrenamtliche Tätigkeit zwar hochgelobt, aber zu der nur einige wenige bereit sind, auch für den Verein von Vorteil. Pacht und Pflichtstunden sind nur einmal zu leisten; Ein ganz wichtiges Argument: Beim Tod des Ehepartners bleibt der Garten ohne große Formalitäten in der Familie. Eine Wertermittlung mit ihren Folgen entfällt und der Garten geht so an den Hinterbliebenen, wie er zurzeit ist, wobei natürlich die Auflagen der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten sind. Durch die Ehegattenmitgliedschaft werden der Verein und der Bezirksverband gestärkt. Eine hohe Mitgliederzahl ergibt in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Rat und Verwaltung unserer Stadt, eine andere Betrachtungsweise und verschafft dem Bezirksverband besseres Gehör bei Wünschen der Vereine aber auch hinsichtlich der Entwicklung des zukünftigen Kleingartenwesens. |
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