Pflichtarbeit  

 

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Neben den Kosten für Mitgliedschaft und Gartenpacht muss jedes Mitglied 6 Pflichtarbeitsstunden im Jahr leisten. Befreit sind hiervon Mitglieder, die 70 Jahre und älter sind. Als Pflichtstunden zählen Thekendienststunden, Vorstandsarbeit und Aufgaben, die durch den Obmann vergeben werden. Pflichtarbeiten sind Bringepflichten. Wer keine vordefinierten Aufgaben hat, sollte die Samstage zur Ableistung nutzen, die im Aushang benannt sind. Für nicht geleistete Pflichtstunden werden dem Mitglied zum Jahresende je 22,50€ berechnet.

 
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Stand: 02. Mai 2010